Was ist ein Rat und welche Aufgaben hat er?
Was ist ein Gemeinderat, hier bei uns in Altenbeken?
Der Rat ist ein Organ der Gemeindeverwaltung und die politische Vertretung der Gemeindebürger.
Wie setzt sich ein Gemeinderat zusammen?
Der Rat besteht aus dem Bürgermeister und den Ratsmitgliedern. Der erste Bürgermeister sitzt dem Rat vor.
Wer wählt den Rat einer Gemeinde? Wie lange dauert die Wahlzeit?
Der Rat einer Gemeinde wird von den wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Die Stadtratsmitglieder werden in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt.
Wie viele Personen sind in einem Stadtrat?
Die Menge der Mitglieder eines Rates hängt von der Größe der Gemeinde ab. Eine kleine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern hat so zum Beispiel höchstens 20 Ratsmitglieder und eine große Kommune mit 700.000 Einwohnern höchstens 90 Vertreter/innen im Rat. Die Anzahl der Ratsmitglieder kann jedoch um zwei, vier oder sechs Mandate verringert werden. Der Rat der Gemeinde Altenbeken besteht aus 28 Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister
Was macht ein Gemeinderat? Welche Zuständigkeiten hat er?
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Die Mitglieder entscheiden über die Entwicklung der Gemeinde wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte (z. B. Bau- und Sanierungsarbeiten, Umbaumaßnahmen an Schulen, Bibliotheken, Kindergärten, Hallenbäder, Sportplätze etc.). Die gefällten Entscheidungen werden von der Verwaltung dann umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist die Verabschiedung von Bebauungsplänen. Diese legen fest, wo und wie gebaut werden darf. Andere wichtige Aufgaben des Rates sind der Erlass von Satzungen, der Beschluss über die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer, die Festsetzung von Gebühren und Entgelten und die Aufstellung der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Satzungen sind Gesetze auf Gemeindeebene. In diesen sind grundsätzliche Dinge geregelt, die die Bürger betreffen wie z. B. die Hundesteuersatzung, Vergnügungsteuersatzung oder die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung. Die wichtigste Satzung, die der Rat beschließen muss, ist die Haushaltssatzung. In dieser werden die in einem Kalenderjahr erwarteten Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.